Was kommt nach dem 19. April? - Komplexe Landesverordnung

14.04.2020

Der Kronauer Krisenstab zeigt sich unglücklich mit der immer umfangreicheren Corona-Verordnung und ihren Auslegungshinweisen. „Die Regelungen werden immer komplexer “, so Bürgermeister Frank Burkard.

Vor allem bräuchte es schnellst möglich Klarheit, wie es bei den bis 19. April befristeten Verboten weitergehen soll. Zu diesen gehören beispielsweise die Schließung von Einrichtungen wie Sportanlagen und Sportstätten. Der Krisenstab bestätigt in diesem Zusammenhang zahlreiche Anfragen von Sportanglern, die derzeit unter §4 Absatz 1, Ziffer 5 der Corona-Verordnung fallen. Auch Schulen, Kindergärten, Jugendhäuser und Gaststätten müssten wissen, wie es nach dem 19. April weitergehen soll. Ganz zu schweigen von den Kirchen, bei denen die Erstkommunion anstehe. Daneben bestätigt der Krisenstab etliche Unklarheiten und Lücken in der Verordnung.

Die jüngsten Änderungen betreffen u.a. mobile Verkaufsstellen für landwirtschaftliche Produkte, die jetzt geöffnet werden dürfen. Sie sind damit Wochenmärkten und Hofläden gleichgestellt. Wichtig sei auch, dass Neuankommende in Landeserstaufnahmeeinrichtungen 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden dürfen. Für Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen wird das Betretungsverbot gelockert. Zahnärztliche Behandlungen sind nur noch bei akuten Erkrankungen oder in Notfällen erlaubt.

 
 

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