Hier können Sie Fundsachen online suchen.
Das Fundbüro erreichen Sie im Bürgerbüro (Telefon 07253/9402-0).
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch.
Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von uns benachrichtigt.
Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben. Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden. Versteigerungen werden von uns rechtzeitig mit Mitteilungsblatt angekündigt.
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 EUR und 3 % bei einem Wert über 500 EUR. Der Finder kann ihn vom Eigentümer verlangen.
Um die gefunden Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen.
Tiere können Sie dem Tierheim Bruchsal (Telefon 07251/2014) melden.
Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 - 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Derzeit fallen 1,50 Euro Verwaltungsgebühren an.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
Adresse
Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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