Fundbüro

Hier können Sie Fundsachen online suchen.

Das Fundbüro erreichen Sie im Bürgerbüro (Telefon  07253/9402-0).

Fundanzeigen

Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch.
Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von uns benachrichtigt.


Aufbewahrungsfristen/Versteigerung

Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben. Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden. Versteigerungen werden von uns rechtzeitig mit Mitteilungsblatt angekündigt.


Finderlohn

Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 EUR und 3 % bei einem Wert über 500 EUR. Der Finder kann ihn vom Eigentümer verlangen.


Fahrräder

Um die gefunden Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen.


Tiere

Tiere können Sie dem Tierheim Bruchsal (Telefon 07251/2014) melden.


Rechtliche Grundlagen

Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 - 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches.


Gebühren

Derzeit fallen 1,50 Euro Verwaltungsgebühren an.

 
 

Willkommen zur Ralli-Rallye

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Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.

Sanierungsgebiet „Mitte-Ost“

Geburten

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Adresse

Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau

Wetter in Kronau

10,1 °C

Überwiegend bewölkt

 
 

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