Sanierungsverfahren "Mitte-Ost"

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Jahr 2019 wurde das Städtebauliche Erneuerungsgebiet „Mitte-Ost“ in Kronau in die Förderkulisse des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.

Zusammen mit Ihnen, den Eigentümern privater Wohnhäuser, möchten wir in den nächsten Jahren das Gebiet weiter aufwerten.

Durch die Fördermittel, die der Gemeinde Kronau aus dem Landessanierungsprogramm (LSP) zur Verfügung stehen, haben wir sehr gute Voraussetzungen.

Neben der Neugestaltung des öffentlichen Raums und der Ergänzung der kommunalen Infrastruktur sollen Sie, die privaten Hauseigentümer und Anwohner, in die Aufwertung Ihrer Gemeinde einbezogen werden. Wir freuen uns über jeden Grundstückseigentümer, der sich mit einer Maßnahme beteiligt.

Wie Sie vorgehen sollten, um bei der Gebäudemodernisierung in den Genuss finanzieller Fördermittel zu kommen, erklären wir in folgendem Text.

Gestalten Sie mit und nutzen Sie die Fördermöglichkeiten.

Ihr

Frank Burkard
Bürgermeister


Sanierungsgebiet

Karte Sanierungsgebier Mitte-Ost

Förderung

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Zu Modernisierungsmaßnahmen gehören bspw. die Erneuerung von Heizungs­anlagen, sanitärer Anlagen, Fenstern, Elektroinstallationen oder eine Dach- und Fassadendämmung. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Raumaufteilung sind möglich.

Schwerpunktmäßig werden nur umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert (keine Einzelmaßnahmen).
Je nach Umfang der Maßnahme beträgt der Zuschuss 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Werden bei der Erneuerung eines Gebäudes für einzelne Gewerke ökologische Baustoffe eingesetzt, kann für diese Gewerke eine zusätzliche Förderung von 5 % erfolgen. Dadurch ergibt sich ein Zuschuss von 35 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Für umfassende Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Erhalt Schindelfassade, Fenster, Dach) kann ein 10 % höherer Zuschuss gewährt werden. Dadurch ergibt sich ein Zuschuss von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Der maximale Zuschussbetrag beträgt 30.000 € pro Grundstück.
Bei Gebäuden von besonderer städtebaulicher, geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung (Bau- / Kulturdenkmale) beträgt der Zuschuss 40% der zuwendungsfähigen Kosten.
In diesem Falle beträgt der maximale Zuschussbetrag 40.000 € pro Grundstück.

Ordnungsmaßnahmen

Die Kosten für die sanierungsbedingte Freilegung von Grund­stücken und daraus ent­stehende Folgekosten werden mit 100 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst, jedoch mit max. 30.000 €.
Für Abbruchmaßnahmen muss der Eigentümer mindestens drei Angebote unterschiedlicher Abbruchunternehmen einholen und der Gemeinde vorlegen. Die Förderung ist an die Nachnutzung bzw. Neubebauung gekoppelt.

Steuervorteile

Wenn Sie eine Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen haben, können Sie die Aufwendungen, die nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt wurden, gemäß §§ 7h oder 10f Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen.

Wie müssen Sie vorgehen?

  1. Wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme planen, nehmen Sie das kostenlose Angebot der Sanierungsberatung der Gemeinde wahr.
  2. Im Beratungsgespräch werden Fragen und der Umfang der Maßnahmen geklärt.
  3. Holen Sie Angebote für die geplanten Arbeiten ein.
  4. Handelt es sich um eine Baumaßnahme, für die ein Baugesuch erforderlich ist, so beauftragen Sie einen Architekten.
  5. Reichen Sie die Unterlagen bei der Gemeinde ein. Anhand der vorläufigen förderfähigen Kosten wird die Höhe Ihres Zuschusses errechnet.
  6. Schließen Sie mit der Gemeinde eine Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvereinbarung ab. In dieser Vereinbarung werden die Zuschusshöhe und die auszuführenden Bauarbeiten geregelt. Mit dem Vertrag haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Fördermittel.
  7. Erst nach Abschluss der Vereinbarung, darf mit den Arbeiten begonnen werden.
  8. Sammeln Sie Ihre Rechnungen und reichen diese bei der Gemeinde bzw. bei der Kommunalentwicklung GmbH zusammen mit den Zahlungsnachweisen ein.


Der erste Termin zur Sanierungsberatung ist am 17.02.2022 ab 16 Uhr vorgesehen. Wenden Sie sich zur Terminvereinbarung bitte an folgende Ansprechpartner:

Ansprechpartner

Roland Notheisen
Gemeinde Kronau
roland.notheisen@kronau.de
Tel.: 07253 9402 - 2

Katharina Lieser
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
katharina.lieser@lbbw-im.de
Tel.: 0721 35454 - 231


 
 

Selbstablesung der Wasserzähler

Der Zählerstand kann über das Internet eingegeben werden.

Zur Zählerstandserfassung

Die Zugangsdaten entnehmen Sie dem Anschreiben, das jeder Rechnungsempfänger (Hauseigentümer bzw. Hausverwaltung) erhält.

Weitere Informationen zur Ablesung.

 
 

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Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.

Sanierungsgebiet „Mitte-Ost“

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Kirrlacher Straße 2
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