Aus leider mehrfach gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass es nicht statthaft ist, Dekorationsgegenstände, Grabschmuck und Ähnliches von Gräbern anderer Nutzungsberechtigten zu entnehmen, Umgestaltungen vorzunehmen bzw. sich überhaupt an fremden Gräbern zu schaffen zu machen.
Je nach Sachlage können sogar Straftatbestände vorliegen.
Um dringende Beachtung wird gebeten!
Daneben nimmt die Gemeindeverwaltung (Herr Einsele, 07253 9402-18 oder Herr Henninger 07253 9402-34) jederzeit sachdienliche Hinweise entgegen, sollten entsprechende Beobachtungen gemacht worden sein oder werden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Adresse
Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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