Hundesteuer

Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kronau muss jeder über 3 Monate alte Hund auch während des Jahres bei der Gemeinde angemeldet werden. Die Anmeldung bzw. Abmeldung kann im Rechnungsamt der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden. Hierzu können Sie das Formular auf der Formularseite verwenden.

Wir weisen darauf hin, dass auch der Zweithund und jeder weitere Hund angemeldet werden muss. Die Anmeldung entfällt nur für diejenigen Hunde, für die das Rechnungsamt bereits einen Steuerbescheid erlassen hat.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass die Hundehalter, die von Ihnen gehaltenen, außerhalb der von Ihnen bewohnten Häuser oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen haben.

Weitere Infos zum Thema Gebühren und Steuern

Merkblatt zum Thema Hundehaltung / Leinenpflicht
   (Stand: 05/2025)


Hundehaltung

Wir dürfen die Halter von Hunden auf die folgenden Verpflichtungen hinweisen:

  • Die Tiere sind zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Dies gilt auch für nach den Umständen vermeidbare Lärmbelästigungen.
  • Im innerörtlichen Bereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann nicht frei umherlaufen.
  • Dies gilt ebenfalls für die Nutzung von Wald-, Wander- und landwirtschaftlichen Wegen mit Hunden.
  • Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.


25 Aufstellorte der Hundetoiletten in Kronau
Stand: 08.2025


1. Weißdornweg / Ecke St. Leoner Straße
2. Durchgangsweg Wiesenstraße / Friedenstraße
3. Grünstreifen Friedenstraße
4. Durchgangsweg Kirrlacher Straße / Schulstraße 5
5. Durchgangsweg Schulstraße / Alte Schule zur  Kirrlacher Straße
6. Jahnstraße / Ecke Drosselweg bei Grünanlage Mehrzweckhalle
7. Festplatz ggü. Feuerwehrhaus
8. Grünanlage Kronenstraße / Gutenbergstraße
9. verlängerte Zeppelinstraße / bei Hebelstraße zur Feldflur
10. Bittumäcker – Nähe Bittumäcker 11 bei Grünanlage
11. Breitenmorgen – Nähe Breitenmorgen 14, Seite Grünanlage
12. Im Sportzentrum beim Handballförderstützpunkt
13. Am Einkaufszentrum / Ecke Beethovenstraße
14. Schillerstraße, Beginn Feld bei Parkbank
15. Friedhofstraße, Grünanlage ggü. Friedhofstraße 10
16. Laurentiusstraße / Ecke Jahnstraße
17. Drei-Nussbaum-Feldweg / Ecke Bittumäcker
18. Rosenstraße bei Marienkapelle
19. St. Leoner Straße am Beginn des Hardlacher Feldwegs
20. Buchenweg, Beginn Feldweg bei Ortsbebauung
21. Vereinsgelände Mühlhaag / Feldweg bei Wald
22. Im Althäuser – Straßenende / Zugang zum See
23. Lauchwasenstraße beim Feldweg
24. Hauptallee / bei Abbiegung zum Schützenhaus
25. Augustastraße am Beginn des Feldwegs

Hundehalter haben daneben außerhalb der von ihnen bewohnten Gebäude oder außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes laufende anzeigepflichtige Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.


Die Nichtbeachtung dieser Regeln kann zur Verhängung eines Bußgeldes führen.

Durch die Erhebung von Hundesteuer entsteht für die Gemeinde keinerlei Verpflichtung zur Erbringung von Gegenleistungen wie z.B. das Beseitigen von Hundekot durch Gemeindebedienstete.

 
 
 
 
 
 

Willkommen zur Ralli-Rallye

Logo Laurentiusweg

Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.

Sanierungsgebiet „Mitte-Ost“

Geburten

Geburten

Mitteilungsblatt

Adresse

Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau

Wetter in Kronau

 
 

Powered by Weblication® CMS

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen