Für viele Leistungen, wie beispielsweise Medikamente, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Damit Sie finanziell nicht überfordert werden, gibt es eine Belastungsgrenze. Haben Sie die für Sie gültige Belastungsgrenze erreicht, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Tipp: Eine genaue Auflistung der zuzahlungspflichtigen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten vieler gesetzlicher Krankenkassen. Für viele Arzneimittel müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.
Höhe der Belastungsgrenze:
Zu diesem Familieneinkommen gehören alle finanziellen Einnahmen der versicherten Person und der im gemeinsamen Haushalt lebenden mitversicherten Familienangehörigen. Auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte fließen in die Berechnung ein.
Zum Nachweis der Belastungsgrenze von 1 Prozent müssen chronisch kranke Versicherte der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, in der der Arzt die Krankheit angeben und dem Patienten oder der Patientin therapiegerechtes Verhalten bestätigen muss. Als Beleg für den Grad der Behinderung, die Minderung der Erwerbsfähigkeit oder dem Pflegegrad sind der Krankenkasse Kopien der Bescheide vorzulegen.
Tipp: Viele Krankenkassen bieten auf ihren Internetseiten einen Zuzahlungsrechner, mit dem Sie Ihre Belastungsgrenze ermitteln können.
Sie haben im aktuellen Kalenderjahr Ihre Belastungsgrenze erreicht.
Ihre Krankenkasse
Sie müssen die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen, einige Krankenkassen bieten bereits digitale Befreiungsanträge. Belegen Sie mit Quittungen (zum Beispiel für Medikamente, Therapien, Hilfsmittel, Krankenhauszuzahlungen), dass Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.
Hinweis: Für jede Zuzahlung bekommen Sie eine Quittung, die Ihre persönlichen Daten enthält, diese sollten Sie aufbewahren. Das gilt auch für die Quittungen Ihrer mitversicherten Familienangehörigen.
Ihre Krankenkasse prüft, ob Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden können. Ist Ihre Belastungsgrenze erreicht, erhalten Sie von der Krankenkasse einen Befreiungsbescheid.
Hinweis: Haben Sie im laufenden Kalenderjahr bereits zu viele Zuzahlungen geleistet, bekommen Sie den Mehrbetrag von der Krankenkasse erstattet. Die Erstattung können Sie auch noch im Folgejahr beantragen.
Wenden Sie sich an ihre Krankenkasse.
Der Antrag und der Befreiungsbescheid sind kostenfrei.
Eine Besonderheit gibt es beim Zahnersatz: Bei einem niedrigen Einkommen kann Ihre Krankenkasse nach Vorlage des Heil- und Kostenplans einen zusätzlichen Betrag gewähren. Der Kostenanteil der Krankenkasse ist auf den doppelten Festzuschuss begrenzt.
Beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Kostenübernahme stellen, bevor mit der zahnärztlichen Behandlung begonnen wird. Den Heil- und Kostenplan erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt ebenfalls vor Beginn der Behandlung.
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
28.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
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