Kein Kavaliersdelikt: Wahlplakate beschädigen oder entfernen!

23.02.2026

Wie anderorts auch, weisen auch in Kronau aktuell wieder Plakate und Aushänge auf die Landtagswahl am 08.03.2026 hin.

Parteien, Wählervereinigungen und zur Wahl stehende Kandidatinnen und Kandidaten werben um die Wäh-lergunst und Stimmen.
Leider können es aber wieder einige Unverbesserliche nicht lassen, mehr oder weniger kreativ Hand an die Aushänge und Plakate zu legen oder diese gar ganz zu entfernen.
Ganz klar ist, dass es sich bei Überklebungen, Bemalungen, dem Zerreißen, sonstigen Beschädigun-gen oder dem Entwenden von Wahlplakaten um strafbare Handlungen handelt.
Nicht nur Geldstrafen, sondern auch einen Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren sieht des Strafgegetzbuches vor, sollten der oder die Täter erwischt werden.

Sachdienliche Informationen zur Täterschaft werden an Ordnungsamt@kronau.de erbeten. Die vertrauliche Behandlung von Hinweisen wird zugesichert.

Um dingende Beachtung wird gebeten!

- Ihre Gemeindeverwaltung -


 
 
 
 
 
 
 
 

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