26.02.2026
Nach der Eigenkontrollverordnung (EKVO) sind die Gemeinden verpflichtet, ihr Kanalnetz in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle fünf Jahre) zu überprüfen, um die Funktionsfähigkeit der Kanäle sicherzustellen sowie zur frühzeitigen Erkennung möglicher Schäden. Dies führt die Firma Klaus Dieter Zawisla GmbH im Auftrag der Gemeinde derzeit aus.
Nach der Eigenkon-trollverordnung (EKVO) sind die Gemeinden verpflichtet, ihr Kanalnetz in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle fünf Jahre) zu überprüfen, um die Funktionsfähigkeit der Kanäle sicherzustellen sowie zur frühzeitigen Erkennung möglicher Schäden.
Dies führt die Firma Klaus Dieter Zawisla GmbH im Auftrag der Gemeinde derzeit aus.
Zunächst erfolgen dabei gründliche Kanalreinigungen. Im Anschluss findet eine Kanalbefahrung mittels einer hochauflösenden Spezialkamera statt. Mithilfe hochmoderner Technik werden die Aufnahmen erfasst, dokumentiert und nach Schadenklassen ausgewertet.
Durch dieses Verfahren können Risse, Ablagerungen oder andere Mängel am Kanal frühzeitig erkannt werden, was eine vorausschauende Planung der notwendigen Sanierungs- und Reparaturarbeiten ermöglicht.
Bei einem Besuch im Kamerafahrzeug erhielt unsere Verwaltungspraktikantin Marie-Chantal Henger durch den Mitarbeiter Clirim Asllani der Firma Zawisla spannende Einblicke in die Durchführung der Kanalbe-fahrung.
Der Spezialist ließ durchblicken, dass die Gemeinde Kronau im Vergleich zu anderen Kommunen über ein überwiegend gut erhaltenes Kanalnetz verfügt. (mch)
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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