Katzenschutzverordnung tritt am 01. Juli 2025 in Kronau in Kraft - Katzenhalter aufgepasst

29.05.2025

Kronau (ae) Wer in der Gemeinde Kronau seine Katze oder seinen Kater nach draußen lässt, muss ab dem 01. Juli 2025 nach der kommunalen Katzenschutzverordnung dafür sorgen, dass sein Tier kastriert und gekennzeichnet (gechipt) ist.

Diese Regelung soll verhindern, dass sich freilebende Katzen unkontrolliert vermehren. Jedes Jahr werden viele herrenlose Jungtiere geboren, die oft unter schlechten Bedingungen leben und an Krankheiten leiden. Durch die Kastrationspflicht soll dieses Problem eingedämmt werden. Gleichzeitig erleichtert die Chippflicht die Rückführung entlaufener Tiere zu ihren Besitzern.
Auch die Tierheime, die regelmäßig an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, werden somit entlastet. Zudem sollen die Vorschriften für einen besseren Schutz der heimischen Tierwelt sorgen, die unter der wachsenden Zahl streunender Katzen leidet.

Zu viele Katzen fristen daneben ein hartes Leben auf der Straße, sind unterernährt oder krank. Die neue Regelung gilt für Haustiere, als auch Streuner, die kein Zuhause haben.

Was ändert sich für Katzenbesitzer?

Mit dem Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung gelten in Kronau ab 01.07.2025 folgende Regeln: 

  1. Kennzeichnung und Registrierung:
    Jede Freigänger-Katze muss mit einem Microchip gekennzeichnet sein und in einem Haustierregister (z.B. bei Tasso e.V. oder Findefix) registriert sein. Dies erleichtert die Identifizierung und verhindert, dass die Tiere als herrenlos gelten.
  2. Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang:
    Fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen kastriert werden.
  3. Auslaufverbot für nicht kastrierte Katzen:
    Fortpflanzungsfähige Katzen, die nicht kastriert sind, dürfen nur in gesicherten Bereichen ins Freie.
  4. Was passiert bei Verstößen?
    Wird eine nicht gekennzeichnete oder nicht kastrierte Katze aufgegriffen, kann die Gemeinde die Kastration und Registrierung auf Kosten des Halters veranlassen. Daneben kann das Tier vorübergehend in Obhut genommen werden, um den Halter zu ermitteln.


Diese Regeln haben sich bereits in anderen Kommunen bewährt. Mit Hilfe der neuen Katzenschutzverordnung besteht nun aber auch in Kronau die rechtssichere Möglichkeit, aufgegriffene Tiere zu überprüfen und gegebenenfalls eine tierärztliche Behandlung inklusive Kastration einzuleiten. Sollte es sich um eine Freigänger-Katze handeln, werden die Kosten dem Halter in Rechnung gestellt.

„Wir appellieren an alle Katzenhalter, Verantwortung für ihre Tiere zu übernehmen. Nur gemeinsam können wir das Problem in den Griff bekommen“, betonen Bürgermeister Frank Burkard sowie die Aktiven des Katzenschutzvereins Karlsruhe und Umgebung. 

Alle Katzenhalter werden gebeten sich mit der neuen Verordnung zu befassen. Sie wurde bereits am 23.12.2024 öffentlich bekannt gemacht und steht unter www.kronau.de auch als Download zur Verfügung. Fragen beantworten auch das Ordnungsamt der Gemeinde Kronau unter 07253/9402-34 oder der Katzenschutzverein Karlsruhe und Umgebung e.V. per Email unter nfktznschtzvrn-krlsrhd

 
 
 
 
 
 

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