Pflichten eines Hundehalters

24.10.2024

Kronau (ae) Im vorletzten, an alle Haushalte verteilte Mitteilungsblatt war ein Bericht abgedruckt, der die Pflichten eines Hundehalters skizziert. Ein wichtiger Aspekt wurde dabei aber nicht berücksichtigt, auf den leider an dieser Stelle aus gegebenem Anlass gesondert hinzuweisen ist.

Hunde, insbesondere Rüden markieren gerne ihr Revier mit Urin. Weitere Hunde hinterlassen dann an der gleichen Stelle auch ihre feuchte Visitenkarte.

Besonders ärgerlich ist dies für Grundstückseigentümer, wenn dieses Reviermarkieren an oder auf deren Grundstücke und Gebäude erfolgt. Gewissermaßen handelt es sich ab einem gewissen Grad der Beeinträchtigung fremdem Eigentums um eine Sachbeschädigung, die vom Grundstückseigentümer mit einer Anzeige gegen den Hundehalter verfolgt werden kann.

Verantwortungsvolle Hundefreunde lassen daher ein solches Markierverhalten ihres Vierbeiners an solchen Stellen nicht zu.

Wir bitten um Beachtung!

 
 
 
 
 
 
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