31.07.2023
(von Armin Einsele) Aufgrund einer aktuellen Entwicklung der Bürgerfragestunde in Sitzungen des Gemeinderats verweist die Verwaltung auf die geltenden Regeln, die zu diesem Tagesordnungspunkt in der Geschäftsordnung des Gremiums festgelegt sind. Demnach können in der Bürgerfragestunde nicht unendlich viele Fragen gestellt werden. Wörtlich heißt es: „Jeder Frageberichtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.“
Auf die Räder, fertig, los! – ab dem 25. Juni beteiligt sich Kronau wieder beim STADTRADELN
Aktionszeitraum:
25. Juni bis 15. Juli 2023
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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