Geschäftsordnung des Gemeinderats enthält klare Regeln für die Bürgerfragestunde - Bürgeranliegen sollten im Rathaus besprochen werden

31.07.2023

(von Armin Einsele) Aufgrund einer aktuellen Entwicklung der Bürgerfragestunde in Sitzungen des Gemeinderats verweist die Verwaltung auf die geltenden Regeln, die zu diesem Tagesordnungspunkt in der Geschäftsordnung des Gremiums festgelegt sind. Demnach können in der Bürgerfragestunde nicht unendlich viele Fragen gestellt werden. Wörtlich heißt es: „Jeder Frageberichtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.“

Bürgermeister Frank Burkard war in der Vergangenheit – entgegen der Regel – immer äußerst großzügig und hat sämtliche Fragen zugelassen und gemeinsam mit der Verwaltung nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies geht aber nur solange ein effizienter Sitzungsablauf, für den der Bürgermeister kraft Amtes verantwortlich ist, gewährleistet bleibt. Darauf weist die Verwaltung hiermit offiziell hin.

Die Irritationen der letzten beiden Sitzungen konnten mittlerweile in einem persönlichen Gespräch ausgeräumt werden. Der Fragesteller habe sich bereits in aller Form für seinen Übereifer entschuldigt.

Mit den politischen Gruppierungen soll noch gesprochen werden. Die Bürgerfragestunde darf nämlich auch keine Wahlkampfbühne werden, betont die Verwaltung. Bürgeranliegen können jederzeit im Rathaus besprochen werden, so der ausdrückliche Hinweis. Bürgermeister Burkard erklärte: „Ich werde auch weiterhin, wenn immer möglich, für einen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.“ Terminwünsche könnten, wie bisher, an das Vorzimmer gerichtet werden. Auch die Amtsleiter zeigen sich für die Anliegen der Bürger offen.
 
 

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