01.12.2023
Ab dem 01. Januar 2024 ist die Ausstellung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Auch dürfen bestehende Kinderreisepässe nicht mehr verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe können noch bis zum Ablaufdatum genutzt werden.
Welches Reisedokument beantrage ich jetzt?
Kinder bekommen ab 01.01.2024 die gleichen Dokumente wie Erwachsene.
Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich.
Warum gibt es den Kinderreisepass nicht mehr?
Kinderreisepässe werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Manche Länder fordern bei Einreise, auch eine gewisse Restgültigkeit. Mit der Abschaffung der Kinderreisepässe wird auch der große Aufwand für Eltern und Verwaltung bezüglich der jährlichen Neuausstellung oder Verlängerung der Kinderreisepässe vermieden.
Was benötige ich für die Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses und was kostet dieser?
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild sowie die Einverständniserklärung der Eltern und ggf. die Geburtsurkunde. Die Gebühren betragen 22,80 Euro für den Personalausweis und 37,50 Euro für den Reisepass.
Bitte beachten Sie, dass von Beantragung bis Aushändigung 3-4 Wochen eingeplant werden müssen.
Für nähere Informationen steht Ihnen der Bürgerservice unter der Tel-Nr. 9402-0 gerne zur Verfügung.
Der Zählerstand kann über das Internet eingegeben werden.
Die Zugangsdaten entnehmen Sie dem Anschreiben, das jeder Rechnungsempfänger (Hauseigentümer bzw. Hausverwaltung) erhält.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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