Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum oder zur Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitteilen.
In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.
Sie müssen der zuständigen Behörde auch schnellstmöglich mitteilen, wenn
Für die Person, die die Aufgaben der oder des Strahlenschutzbeauftragten wahrnimmt,
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich Ihre Einrichtung (Krankenhaus, Praxis, Unternehmen) befindet.
Sie können die Mitteilung elektronisch oder schriftlich erledigen.
Schnellstmöglich nach der Bestellung, der Änderung der Aufgaben oder Befugnisse, der Abberufung oder des Ausscheidens eines/einer Strahlenschutzbeauftragten
in der Jahresgebühr für die Überwachung durch das zuständige Regierungspräsidium berücksichtigt
Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Mitteilung.
kein
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):
26.02.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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