Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.
Hinweis: Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Keine
das Bundeskartellamt
Keine
Keine
Keine
in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen
§ 54 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Stand: 18.08.2020
Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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Kirrlacher Straße 2
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