Die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe ist den Steuerberatern vorbehalten.
Hinweis: Unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Bei den verbleibenden Tätigkeiten unterscheidet man Tätigkeiten, die jedermann ausüben darf, und für die eine weitere Qualifikation notwendig ist. In jedem Fall müssen Sie ein Gewerbe angemelden.
Keine
Jedem erlaubt ist die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Dazu gehören:
Weitergehende Befugnisse haben Personen, die
Hinweis: Als gleichwertige Vorbildung gilt beispielsweise
Diese Personen dürfen folgende Tätigkeiten ausüben:
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Bei der Gewerbeanmeldung muss die gegebenenfalls erforderliche Qualifikation nicht nachgewiesen werden. Es ist auch keine Erlaubnis seitens der Finanzbehörden erforderlich.
Hinweis: Werden Tätigkeiten, für die eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist, jedoch ohne entsprechende Qualifikation vorgenommen, ist mit Maßnahmen der Finanzbehörden sowie Abmahnungen von Konkurrenten wie z.B. Steuerberatern zu rechnen.
Keine
Je nach Gemeinde fallen unterschiedliche Kosten an.
Wenn Sie die genannten Anforderungen erfüllen, müssen Sie diese Tätigkeiten verantwortlich erbringen, das heißt Sie dürfen sich zwar der Hilfe von Mitarbeitern bedienen, müssen aber selbst die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für die Ausführung des Auftrags übernehmen. Bei Gesellschaften müssen die zur Vertretung berechtigten Personen die genannten Anforderungen erfüllen.
§ 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) (Buchführungshelfer)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- ministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 20.11.2018 freigegeben.
Auf die Räder, fertig, los! – ab dem 25. Juni beteiligt sich Kronau wieder beim STADTRADELN
Aktionszeitraum:
25. Juni bis 15. Juli 2023
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