Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
keine
Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:
Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Abhängig von der Art des Schadens
Keine.
Entfällt.
Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz - StrG)
21.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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