Leistungen
Regelaltersrente beantragen
Einen Anspruch auf Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze haben:
- Wurden Sie zwischen 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben.
- Wurden Sie ab 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren.
Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit, die auch Wartezeit genannt wird, beträgt für die Regelaltersrente fünf Jahre.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
- Beitragszeiten, zum Beispiel:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.
- Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch:
- Monate, in denen Sie beispielsweise Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben,
- Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen wurde.
- Freiwillige Beiträge
- Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb beziehungsweise drei Lebensjahre.
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben.
- Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
- Bei Ehescheidung: anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich.
- Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs.
Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Sie haben:
- die Regelaltersgrenze erreicht und
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt und
- einen Rentenantrag gestellt.
- die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
- die Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise Regionalzentren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
- die ehrenamtlich Versichertenberaterinnen beziehungsweise Versichertenberater der DRV
Ihren Rentenantrag können Sie persönlich, online oder schriftlich stellen.
Wenn Sie den Bescheid in elektronischer Form erhalten wollen, müssen Sie zuvor eine Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen. Das können Sie über die Online-Dienste der DRV mit Registrierung vornehmen.
Persönlicher Rentenantrag:
- Vereinbaren Sie mit der Rentenstelle (Rathaus) Ihres Wohnsitzes oder mit der DRV einen persönlichen Termin.
- Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Sozialversicherungsnummer benötigt.
- Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen.
- Je nach Verfügbarkeit freier Termine und der voraussichtlichen Beratungsdauer erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
- Buchen Sie Ihren Wunschtermin. Mittels E-Mail erfahren Sie, was Sie zur Beratung benötigen und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.
- Bei Ihrem Termin wird Ihr Rentenantrag elektronisch aufgenommen und an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
- Ihr Rentenversicherungsträger prüft Ihren Rentenantrag. Ihren Rentenbescheid bekommen Sie per Post beziehungsweise in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV .
Online-Antrag:
- Sie können Ihren Rentenantrag auch selbst online ausfüllen und absenden.
- Gehen Sie hierzu auf die Internetseite der DRV.
- Klicken Sie auf der Seite oben rechts auf den Button „Online-Dienste“.
- Füllen Sie die Fragen Ihres Antrages vollständig aus.
- Wenn Sie alle erforderlichen Fragen beantwortet haben, erscheint die Schaltfläche "Daten senden". Mit einem Klick wird Ihr Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt.
- Eine Zusammenfassung Ihrer Fragen und Antworten wird Ihnen abschließend als PDF-Dokument bereitgestellt.
- Hinweis: Haben Sie einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Signaturkarte mit elektronischer Unterschriftsfunktion, ist das komplett über das Internet möglich. Ansonsten schicken Sie noch das Unterschriftenblatt per Post nach.
- Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger bearbeitet Ihren Antrag. Ihren Rentenbescheid bekommen Sie per Post beziehungsweise in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV .
Schriftlicher Rentenantrag:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter.
- Hinweis: Sie können das Antragsformular auch persönlich bei Auskunfts- und Beratungsstellen, in den Gemeinden oder Versicherungsämtern abholen.
- Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
- Senden Sie Ihren Rentenantrag per Post an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
- Ihr Rentenversicherungsträger prüft Ihren Rentenantrag. Ihren Rentenbescheid bekommen Sie per Post beziehungsweise in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV .
Sie sollten den Rentenantrag nach Möglichkeit drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Die Rente muss bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt werden, in dem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird die Rente später beantragt, kann sie erst mit dem Antragsmonat beginnen.
- Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch),
- Geburtsurkunden der Kinder beziehungsweise Familienstammbuch (auch bei Vätern – wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner),
- Nachweise über Berufsausbildungen,
- Alle Versicherungsunterlagen für rentenrechtliche Zeiten, die noch nicht erfasst sind (beziehungsweise Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit).
- Wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen beziehungsweise altersgeldfähigen Dienstzeiten und
- wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Rentenantrag stellen sollte: eine Vollmacht oder eine Betreuungsurkunde.
Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen Kopien aus.
keine
In der Regel bis zu drei Monate
keine
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
- § 35 Regelaltersrente
- § 235 Regelaltersrente
- § 99 Beginn
- §115 Beginn
27.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg