Lebenslagen

Lebensmittelwarnungen

21Wo finden Sie Lebensmittel- und Produktwarnungen?

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) veröffentlicht auf dem bundesweiten Portal "lebensmittelwarnung.de" aktuelle Warnmeldungen zu

  • Lebensmitteln,
  • mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten,
  • Bedarfsgegenständen, Tätowiermitteln und kosmetischen Mitteln,

wenn sie sich in Baden-Württemberg auf dem Markt befinden und schon an Endverbraucher abgegeben wurden.

Die Warnungen können dort nach den Bundesländern, in denen die Ware im Handel und möglicherweise schon beim Endverbraucher sind, gefiltert werden.

Die öffentlichen Warnungen sind von den Unternehmern oder von der amtlichen Überwachung veranlasst worden und von überregionaler Bedeutung. Damit soll die Information des Endverbrauchers sichergestellt werden.

Hinweis:

Diese Lebensmittel- und Produktwarnungen dürfen nicht verwechselt werden mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen der Lebensmittelüberwachungsbehörden für Verbraucher.
Diese Informationen enthalten bestimmte Ergebnisse amtlicher Kontrollen und werden landesweit im Portal "Verbraucherinfo" veröffentlicht.

Wann wird die Öffentlichkeit informiert?

Wenn

  • der hinreichende Verdacht besteht, dass
    • ein Risiko für die menschliche Gesundheit bestehen kann,
    • gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, oder
    • gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, die dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung dienen und der Verstoß nicht unerheblich ist.
  • im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen,
    • dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht oder ausgegangen ist und
    • auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnisse oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann.
  • ein nicht gesundheitsschädliches, aber zum Verzehr ungeeignetes, vor allem ekelerregendes Lebensmittel
    • in größeren Mengen oder
    • zwar in geringeren Mengen, aber über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt ist.
  • die begründete Annahme besteht, dass ohne Information über das beanstandete Erzeugnis erhebliche Nachteile für redliche Hersteller oder Vertreiber gleichartiger Erzeugnisse nicht vermieden werden können.

Vor der Veröffentlichung muss die Behörde die Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung abwägen.
Sie darf die Öffentlichkeit nur informieren, wenn andere ebenso wirksame Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig getroffen werden oder die Verbraucher nicht erreichen.
Darüber hinaus kann die Behörde auf Informationen der Öffentlichkeit oder Rückrufaktionen der Unternehmer hinweisen.

Hinweis: Es dürfen regelmäßig keine Informationen mehr veröffentlicht werden, sobald das Produkt nicht mehr in den Verkehr gelangt und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass es zwischenzeitlich verbraucht ist.


Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg
 
 

Spendenaufruf

Logo Müttergenesungswerk

Jetzt ist Mama dran!
Spendenaufruf des Müttergenesungswerks 2024
Spendensammlung vom 04. bis 19. Mai 2024

Willkommen zur Ralli-Rallye

Logo Laurentiusweg

Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.

Sanierungsgebiet „Mitte-Ost“

Geburten

Geburten

Mitteilungsblatt

Adresse

Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau

Wetter in Kronau

13,2 °C

Leichter Regen

 
 

Powered by Weblication® CMS

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen