An die Berufsausübung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese werden in einem Anerkennungsverfahren geprüft. Ihrem Antrag auf Anerkennung müssen Sie Unterlagen beifügen, die das Zutreffen der Voraussetzungen nachweisen. So benötigen Sie beispielsweise einen Nachweis über Ihre Berufsqualifikation (zum Beispiel eine Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss).
Zusätzlich müssen Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur gegebenenfalls Ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses nachweisen.
Jetzt ist Mama dran!
Spendenaufruf des Müttergenesungswerks 2024
Spendensammlung vom 04. bis 19. Mai 2024
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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Kirrlacher Straße 2
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