Hersteller und Importeure von Tabakprodukten sind verpflichtet, den Lebensmittelüberwachungsbehörden die in ihren Erzeugnissen enthaltenen Zusatzstoffe markenbezogen und mit Mengenangaben bekannt zu geben.
Für Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid sind zulässige Höchstmengen vorgeschrieben (Nikotin: ein Milligramm pro Zigarette, Teer und Kohlenmonoxid: je zehn Milligramm pro Zigarette).
Die Lebensmittelüberwachung überprüft bei Tabakprodukten, ob
Um Nichtraucher besser zu schützen, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen wie z.B. Rauchverbote, Werbeverbote, Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen.
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