Lebenslagen

Wohngeld und Wohnberechtigungsschein

Wohngeld

Wohngeld können Sie als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen.

Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten:

  • Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen.
  • Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.

Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.

    Zugeordnete Leistungen


    Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg
     
     

    Spendenaufruf

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    Jetzt ist Mama dran!
    Spendenaufruf des Müttergenesungswerks 2024
    Spendensammlung vom 04. bis 19. Mai 2024

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    Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.

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    Gemeinde Kronau
    Kirrlacher Straße 2
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