28.09.2017
(von Frieder Scholtes) Um eine Bebauung in der zweiten Reihe der bis zu 50 Meter langen Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Bahnhofstraße“ zu ermöglichen, stimmte der Gemeinderat dem Verfahren zur Änderung desselben zu. Die Grundflächenzahl (0,4) und die Geschossflächenzahl (0,7) soll beibehalten werden.
Die Änderung dient der Nutzbarmachung von Flächen und der Nachverdichtung, wobei dem Gremium die im Verfahren zu Tage tretende Meinung der Grundstückseigentümer und potenziell betroffenen Nachbarn sehr wichtig ist.
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