Keine wesentlichen Änderungen der Corona-Regeln - Kronauer Krisenstab empfiehlt medizinische Masken generell

27.01.2021

Der Lockdown wird bis einschließlich 14. Februar verlängert. Ansonsten kommt der Kronauer Krisenstab zum Ergebnis, dass sich mit der abermaligen Überarbeitung des Gesetzestextes inhaltlich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. In einigen Bereichen wird jedoch das Tragen von medizinischen Masken verpflichtend. Die oftmals selbst genähten Alltagsmasken sollen kaum noch Verwendung finden. In diesem Zusammenhang ist eine lange unübersichtliche Liste von Einrichtungen bzw. Veranstaltungen genannt.

Vor diesem Hintergrund bittet der Kronauer Krisenstab die Bevölkerung möglichst generell medizinische Masken zu tragen. Darunter sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen. Für Kinder bis zu einem Lebensalter von fünf Jahren gilt nach wie vor gar keine Maskenpflicht. Bis zum Alter von 14 Jahren genügt eine Alltagsmaske.
Die Kindertagesstätten und Grundschulen bleiben zunächst bis einschließlich 31. Januar geschlossen, lediglich Notbetreuungen werden angeboten. Die Entscheidung über eine Öffnung oder Verlängerung dieses Datums ist in Baden-Württemberg noch nicht gefallen. Informationen zur Verordnung finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung

 
 

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