Rathauszutritt in Alarmstufe nur noch nach Terminvereinbarung

15.11.2021

Im Laufe der Kalenderwoche 46 (15.- 21.11.21) wird mit dem Erreichen der Werte für die sogenannte Alarmstufe gerechnet. Dies bedeutet, dass an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 und mehr Intensivbetten im Land von Corona-Patienten belegt sind. Automatisch treten dann schärfere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie in Kraft wie 2G-Regeln (genesen und geimpft). Wie bereits in einer Pressemeldung veröffentlicht, greift die Gemeindeverwaltung diese Schwelle auch auf und wird daher das Rathaus wieder für den freien Besucher- und Kundenverkehr schließen.

Es gelten folgende Regeln:

  • Die allermeisten Anliegen lassen sich telefonisch, per Email oder postalisch klären.

  • Ist ein Termin erforderlich, ist dieser vorher zu vereinbaren.

  • Es gilt eine Maskentragepflicht im Gebäude.

  • Handdesinfektion nach Betreten des Gebäudes.

  • Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu haushaltsfremden Personen ist einzuhalten.

  • Bitte kommen Sie wenn möglich alleine, ohne weitere Begleitpersonen.

  • Es gilt ein Zutrittsverbot für Personen mit Corona-Symptomen und Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer mit Corona infizierten Person hatten.

Erreichbarkeit Zentrale, Tel. 07253/9402 - 0,
E-Mail: Gemeinde@Kronau.de

Erreichbarkeit Bürgerbüro
Tel. 07253/9402 - 10,
E-Mail: info@Kronau.de

 
 

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