Lokales Kulturgut besonderer Art

05.05.2020

(von Armin Einsele) Auf Kulturgut ganz besonderer Art trifft gelegentlich das Team des Vermessungsbüros Zielbauer und Heiler bei Auftragsvermessungsarbeiten auf Kronauer Gemarkung. So auch kürzlich, als es galt Grenzverläufe zu überprüfen. Die „Geometer“ stießen dabei auf ein besonders schönes Exemplar eines Grenzsteins, das den Grenzverlauf zwischen Kronauer Feldflur und landeseigenem Forst markiert. Die „Kronauer Seite“ des Steins ziert der Stern aus dem historischen Gemeindewappen, die Gegenseite das historische badische Landeswappen.

Auf einem anderen außergewöhnlichen Stein findet sich ein stilisiertes Hirschgeweih.
Alle Grenzsteine werden fotografiert und im Kataster dokumentiert und bleiben an Ort und Stelle. Um Sie vor Diebstahl zu schützen, werden sie wieder eingegraben und „getarnt“. Allzu schnell würde sich wohlmöglich sonst so mancher Stein als begehrtes Deko-Objekt andernorts wiederfinden. Hiervor ist allerdings dringend abzuraten. Das unbefugte Verändern oder Entfernen von Grenzzeichen stellt nach landesgesetzlichen Regelungen mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar, je nach Konstellation des Falles sogar ein mit Geld oder gar Freiheitsstrafe bedrohtes Delikt.
 
 

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