Haushaltsplan nach neuen Doppik Vorschriften - Haushaltausgleich wird erreicht

03.02.2020

(von Frieder Scholtes) Nicht zu vergleichen mit den Finanzplänen der Vorjahre ist der Haushaltsplan 2020, der nach den Vorschriften der kommunalen Doppik aufgestellt wurde. Einige Haushaltsansätze haben nur vorläufigen Charakter, da eine Eröffnungsbilanz frühestens nach dem kameralen Rechnungsabschluss für 2019 erstellt werden kann. Im Kronauer Rathaus wird zur Zeit an der Vollvermögenserfassung und Bewertung nach Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) gearbeitet. Diese muss mit Stand 01.01.2020 erfolgen und ist Grundlage für die Eröffnungsbilanz im Neuen Kommunalen Rechnungswesen.

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird künftig von einem Ergebnis- und Finanzhaushalt ersetzt. Diese werden durch eine Bilanz auf Basis einer Vermögensrechnung ergänzt.
Im Ergebnishaushalt erwirtschaftet die Gemeinde ihren Ressourcenverbrauch in voller Höhe. Das veranschlagte Gesamtergebnis schlägt mit 14.000,00 Euro zu Buche.
Im Finanzhaushaushalt wird ein Zahlungsmittelüberschuss von 680.000,00 Euro ausgewiesen, was in etwa der bisherigen Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt entspricht.
Auf eine Darlehensaufnahme wird im Haushaltsjahr verzichtet.
Die Verschuldung wird sich am Ende des Jahres 2020 nach der errechneten Tilgung und dem Verzicht auf eine Neuverschuldung auf 530.000,00 Euro belaufen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 89,98 EUR entspricht.
Die Realsteuern entwickeln sich erfreulich und bringen voraussichtlich bei der Grundsteuer A 5.000,00, bei der Grundsteuer B 550.000,00 Euro und bei der Gewerbesteuer 2.400.000,00 Euro in die Gemeindekasse. Die wichtigsten Einnahmeposten sind die Zuweisungen des Landes. Als Ersatz für fehlende eigene Steuererträge erhält Kronau insgesamt 7.258.000,00 Euro an Schlüsselzuweisungen, Anteile aus der Einkommens- und Umsatzsteuer und dem Familienlastenausgleich.
Die wesentlichen Aufwendungen sind die Personalkosten (2.814.500,00 Euro). Die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden mit 1.877.500,00 Euro veranschlagt. Ein wesentlicher Teil entfällt auf die Verbesserung der Infrastruktur, z.B. Straßen- und Gehwegsanierungen. Aber auch für andere laufende Zwecke, wie die Unterhaltung der Hebewerke, Grünanlagen und Spielplätze werden Gelder aufgebracht werden.
Darüber hinaus hat die Gemeinde sogenannte Transferaufwendungen aufzubringen, dies sind überwiegend Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke. Sie sind im Haushalt mit 6.993.300,00 Euro berücksichtigt. Darunter fallen die Zuweisungen für die Kinderbetreuung mit 2.152.800,00 Euro, für die Finanzausgleichsumlage mit 1.770.000,00 Euro und für die Kreisumlage mit 2.376.00,00 Euro.
Die wesentlichsten investiven Maßnahmen sind unter anderem der Bau des Bauhofs in der Schillerstraße (800.000.00 Euro), die Erweiterung des Feuerwehhauses (800.000.00 Euro), der Bau der Schulmensa (2.200.000,00 Euro), Unterkünfte für Schutz suchende und Obdachlose (850.000,00 Euro) und vor allem der Investitionszuschuss für den neuen Kindergarten Stefanienstraße mit 3.000.000,00 Euro.
Zur Finanzierung der Investitionen kann die Gemeinde mit Einzahlungen für den investiven Bereich von insgesamt 4.450.000,00 Euro rechnen.
Bürgermeister Frank Burkard sagte zum Abschluss seiner Haushaltsrede: „Die Zahlen sind so unsicher wie nie. Wir müssen das Jahr jetzt erstmal so vorübergehen lassen. Danach folgt ein großer Kassensturz, dann eine Eröffnungsbilanz und dann sind wir wieder in der Spur.“

 
 

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