Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen - Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai öffnen

28.05.2020

Erfreulich rechtzeitig hat das Land Baden-Württemberg die weitere Marschrichtung in Sachen Corona-Beschränkungen in einer weiteren Verordnung festgelegt. Der Kronauer Krisenstab zeigt sich positiv überrascht.

Demnach dürfen sich ab sofort wohl zehn Personen, statt bisher fünf Personen in privaten Räumen treffen. Dazu können noch weitere Personen kommen, sofern sie mit dem Gastgeber in direkter Linie oder als Geschwister verwandt sind oder dem entsprechenden Haushalt angehören. In angemieteten Räumen dürfen sich 10 Personen treffen, im jeweiligen Außenbereich bis zu 20 Personen. Im öffentlichen Raum bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach sich maximal Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen.
Mit Blick auf Pfingsten ist es den Beherbergungsbetrieben ab
dem kommenden Freitag, 29. Mai wieder erlaubt ihre Pforten zu öffnen. Bei Veranstaltungen im beruflichen Rahmen sind bis zu 500 Personen zugelassen. Bei Veranstaltungen mit Publikum wie Konzerten und dergleichen gilt eine Obergrenze von 100 Personen. Dies gilt auch für Vereinsveranstaltungen sofern ein Hygienekonzept vorliegt.
In Kronau ist vorgesehen, nach den Pfingstferien (ab dem 15. Juni) die Gemeindeeinrichtungen wie Mehrzweckhalle, Alte Schule etc. für erlaubte Aktivitäten wieder zu öffnen.

 
 

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