13.05.2020
Ab kommendem Montag, 18. Mai ist es soweit: In Baden-Württemberg dürfen Gaststätten wieder öffnen. Dies gilt sowohl für geschlossene Räume als auch für den Außenbereich. Dabei gelten im Übrigen die normalen Sperrzeiten. Grundsätzlich steht also einem Besuch im Biergarten Ihres Vertrauens nichts mehr im Wege.
Die Stimmung trüben könnten allerdings die Begleiterscheinungen. Es gelten klare Verhaltensregeln für Personal und Gäste, wie zum Beispiel:
Darüber hinaus sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Dies bedeutet, dass vor dem Betreten der Gaststätte die Hände gereinigt werden müssen. Entsprechende Möglichkeiten sind zu schaffen. Die Angestellten dürfen die Gasträume nur mit einer Mund-Nasen Schutzmaske betreten.
Auch für die Abwicklung der Bezahlung gelten bestimmte Regularien wonach zumindest bestimmte Vorrichtungen zu schaffen sind.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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