27.10.2020
Aufgrund der dynamischen Entwicklung bei den Corona-Infektionszahlen haben sowohl der Landkreis Karlsruhe als auch die Gemeinde Kronau weitere Maßnahmen ergriffen. Dies teilte der Kronauer Krisenstab unter der Leitung von Bürgermeister Frank Burkard mit. In der Allgemeinverfügung des Landkreises wird festgelegt, dass sich ab sofort generell nur noch maximal zehn Personen in einem privaten Raum versammeln dürfen. Es spielt künftig keine Rolle mehr, ob es sich dabei um Verwandte handelt oder nicht. Einzige Ausnahme bilden Haushalte mit mehr als zehn Personen.
Auch das Tragen von Masken im öffentlichen Raum soll künftig generell dann gelten, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt in Kronau insbesondere für den Markt, den Wertstoffhof, die alte Schule und die Mehrzweckhalle. In der Allgemeinverfügung des Landkreises heißt es außerdem, dass die Sperrstunde in Kneipen ab sofort auf 23 Uhr festgesetzt wird. Der Alkoholausschank über die Straße ist Freitags, Samstags und vor Feiertagen nur noch bis 22 Uhr erlaubt.
Die Gemeinde Kronau verschärft ihrerseits die Regeln innerhalb der Verwaltung. So wird man künftig nur noch vorab telefonisch vereinbarte Termine bedienen, um den Begegnungsverkehr im Rathaus zu minimieren. Außerdem ist nun während der gesamten Besuchszeit – unabhängig von Abständen – von Besuchern und Bediensteten Maske zu tragen. Bürgermeister Burkard wird seine Besuche bei Jubilaren wieder vollständig einstellen.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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