Windige Angelegenheit

28.02.2019

(von Armin Einsele) Kronau nutzt die aktuelle Offenlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Schönborn/Kronau (FNP), um Einfluss auf den Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ zu nehmen. Zur Erinnerung, infolge der Änderung des Landesplanungsgesetzes hatte sich die Verwaltungsgemeinschaft sowohl in 2012 und 2014 mit der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen beschäftigen müssen.

Diese befinden sich jeweils am Westrand der Gemarkungen von Bad Schönborn und Kronau, jenseits der BAB 5 im Staatswald.
Der entwicklungsbedingte Fortschritt, neueste Generatorentechnik und vor allem gesteigerte Bauhöhen von Windrädern, lassen nun auch „Windparks“ in hiesigen Schwachwindzonen erwarten.
Hierzu reichen aber die aktuellen Vorgaben im FNP nicht mehr aus; auch neue ökologische und städtebauliche Aspekte erfordern aus Kronauer Sicht ein Nachsteuern. Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig eine entsprechende Stellungnahme an die Verwaltungsgemeinschaft, um die Modifikation der Planung in die Wege zu leiten. Ziel ist es, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und vor allem beiden Gemeinden ihre volle Planungshoheit in Bezug auf die Ausführung und die Standorte möglicher Windkraftanlagen zu sichern.

 
 

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