Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Schönborn / Kronau

27.07.2018

(von Frieder Scholtes) Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Bad Schönborn und Kronau unter der Leitung der beiden Bürgermeister Klaus Detlev Huge und Frank Burkard beauftragte in Anbetracht der 7. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Gewerbeflächen auf Gemarkung Kronau „A5 Quartier“ das Stadtplanungsbüro „Sternemann und Glup“ die Anregungen der betroffenen und angesprochenen Behörden zusammenzufassen und änderungswürdige Belange zu benennen.

Es entstand ein umfangreicher Katalog unterteilt in 14 Ordnungsziffern mit den Feldern, die das Planungsbüro beackert hatte und die von Herr Glup vorgetragen wurden. Gehört wurde das Land Baden-Württemberg über das Regierungspräsidium Karlsruhe, das zusammenfassend feststellte, dass der Planung keine regionalplanerischen Zielfestlegungen bzw. raumordnerischen Belange entgegenstehen.
Es wurde angeregt, die durch das Regierungspräsidium in den Ohren der Autobahnausfahrt Kronau geplante Park- und Ride Anlage in den Flächennutzungsplan nur nachrichtlich aufzunehmen. Der Regionalverband „Mittlerer Oberrhein“ begrüßte ausdrücklich den Beschluss des Kronauer Gemeinderats, Gewerbegelände in einer Größe von 12,5 Hektar im Gewerbegebiet Heidig zurückzuführen.
Da das gesamte Planungsgebiet sich im Wasserschutzgebiet der niedrigsten Stufe (3a und 3b) befindet, fordert das Gesundheitsamt, die „Richtlinien für Trinkwassergebiete, Schutzgebiete für Grundwasser“ zu berücksichtigen.

Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz –Naturschutz- befasste sich intensiv mit der von der Gemeinde erarbeitenden artenrechtlichen Untersuchung, die in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ergänzt wird.
Das Landwirtschaftsamt akzeptiert die von der Verwaltungsgemeinschaft konzipierten Planungsinhalte.
Besprochen wurde die Änderung der Anbindung der Gewerbefläche an den Kreisel Ost. Hier soll noch einmal der Radius der Kurven überprüft werden. Als Sonderfläche „Tankstelle“ soll die neue Tankstelle in die Änderung des Flächennutzungsplans aufgenommen werden.
Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) sieht sich nicht involviert, doch wurde der Wunsch geäußert, dass mit dem KVV in Sachen „Einrichtung einer Bushaltestelle“ gesprochen werden sollte.

Die Stadtplaner hatten sich auch den Stellungnahmen von 3 Bürgern angenommen. Deren Einwendungen wurden bereits durch entsprechende Gutachten widerlegt. Gerade was das Verkehrsaufkommen betraf ist eine Zunahme der Verkehrsbelastung kaum oder nur geringfügig zu verzeichnen.
Das Entwässerungskonzept wird im weiteren Planungsverlauf mit dem Wasserrechtsamt des Landkreises, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben abgestimmt.
Der Gemeinsame Ausschuss folgte der Vorgabe der Verwaltungsgemeinschaft Bad Schönborn, stimmte dem ausgearbeiteten Änderungsvorschlag zu und beschloss auf der Grundlage die erneute Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung.

 
 

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