Satzungsbeschluss des Bebauungsplans A 5 Quartier

09.07.2018

Fehlinformation erschwert die Arbeit (von Armin Einsele) Die Gemeinde Kronau beabsichtigt in Kürze den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zum A 5 Quartier (A5Q) zu fassen. In diesem Zusammenhang werden bekanntlich alle eingegangenen Einwände von Trägern öffentlicher Belange (Behörden) sowie der Öffentlichkeit behandelt bzw. abgewogen.

Leider zeichnet sich im Vorfeld ab, dass einige Einwände von privater Seite nicht auf objektiven Tatsachen, sondern auf Missverständnissen und Behauptungen fußen. „Das erschwert eine qualifizierte Beratung“, so Bürgermeister Frank Burkard. In diesen Fällen bliebe nichts anderes übrig, als die Dinge einfach öffentlich richtig zu stellen.
Beispielsweise gingen viele Beobachter fälschlicherweise davon aus, dass die Penny-Zentrale Süd-West keine Gewerbesteuer bezahlen würde. Tatsache ist, dass die Ansiedlung Kronau einen erklecklichen Gewerbesteuerbetrag einbringt. Zudem ist die Lebensmittelbranche weitgehend unabhängig von Konjunkturschwankungen, ein weiteres Plus für dieses Projekt.
Das seitens der Firma Penny zunächst favorisierte und in einer ersten Bürgerversammlung im März 2017 vorgestellte „Frischelager“ auf der Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets Heidig, hätte vermutlich keine oder nur sehr wenig Gewerbesteuer eingebracht.
Daher hatten Bürgermeister und Verwaltung unter Hinweis auf die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, der Firma Penny erfolgreich signalisiert, dass die Ansiedlung der Süd-West-Zentrale der bessere Weg sei. Aufgrund der damit verbundenen Logistik wurde außerdem die Ansiedlung an der Autobahn möglich. Dieses Konzept fand auf der zweiten Bürgerversammlung im Juni 2017 eine deutliche Mehrheit.
Gerne verwechselt werden im Zusammenhang mit dem A 5 Quartier auch die Wasserschutzzonen. Die dortige Wasserschutzzone 3 bedeutet den vergleichsweise geringsten Schutzstatus, nicht den höchsten. Gewerbeansiedlungen sind unter Auflagen möglich, sofern keine besondere Gefährdung von ihnen ausgeht. Zur Erinnerung: seit Jahrzehnten befindet sich bereits eine Kronauer Tankstelle in der Wasserschutzzone 3, mit dem Segen aller Behörden und stets problemlos. Auch am jetzigen Verfahren waren die Wasserschutzbehörden intensiv beteiligt.
Teilweise wird auch behauptet, im neuen Gewerbegebiet gäbe es ein Biotop und hochwertige landwirtschaftliche Böden. Laut Regionalplan gibt es im A5Q keinerlei Vorrangflächen für Landwirtschaft, welche üblicher Weise auf wertvollen Böden ausgewiesen werden. Auch von einem kartierten Biotop findet sich keine Spur. Alle natur-, arten- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften werden im Verfahren beachtet und münden in Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Auswirkungen der Gewerbelandausweisung.
Hingegen befindet sich in der bisherigen Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets Heidig ein kartiertes Biotop in Form eines „Flächenhaften Naturdenkmals“ von der Größe eines Hektars. Auch vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat eine Erweiterung des Gewerbegebiets Heidig bis auf weiteres gestrichen.

 
 

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