26.01.2017
(von Armin Einsele) Der Kronauer Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Januar eine neue Geschäftsordnung erlassen. Anlass für das neue Regelwerk war die Novelle der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.
Vielfach war daher nur eine Anpassung an die neuen Rechtsvorschriften erforderlich, quasi Formsache. Gänzlich und erstmals neu zu regeln war allerdings das Thema Fraktionen, das erstmals im neuen § 32a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg Erwähnung findet. Fraktionen gab es schon seit eh und je im Gemeinderat, zu regeln war aber die künftige Mindestfraktionsstärke in der Geschäftsordnung. Aktuell verfügt das Ortsparlament über eine 5-köpfige CDU-Fraktion, eine 4-köpfige SPD-Fraktion und die 3-köpfige Fraktion der Jungen Liste. Komplettiert wird das Gremium von den fraktionslosen Gemeinderäten Thorsten Moch und Franz Just. Ehe die neue Geschäftsordnung einstimmig in Gänze angenommen wurde, befand das Gremium daher mehrheitlich, dass die künftige Mindeststärke einer Fraktion zwei Gemeinderäte betragen muss. Inwieweit die beiden derzeit fraktionslosen Volksvertreter sich zusammentun und Fraktionsstatus beanspruchen, bleibt abzuwarten. Ab 01. Februar, nach Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung, bestehen jedenfalls keine rechtlichen Hindernisse mehr.
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