28.09.2017
(von Frieder Scholtes) Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau des Kindergartens in der Stefanienstraße fasste der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für eine dem Projekt angepasste Bebauungsplanänderung.
Die Festsetzungen zur Bautiefe und Gebäudehöhe etc. sind erst nach Abschluss des laufenden Architektenauswahlverfahrens, das in der nächsten Gemeinderatssitzung auf der Agenda steht, möglich. Die Änderung des Bebauungsplans kann im beschleunigten Verfahren erfolgen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung kann verzichtet werden. Der Gemeinderat entsprach der Vorlage.
Jetzt ist Mama dran!
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